PKW-Klassen (B)

PKW Klasse B

Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und

– Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern: – die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
Eingeschlossene Klassen: L, AM

 

PKW Klasse BE

Klasse BE

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit

– Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,

– Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Führerscheininhaber der „alten“ Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig