Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
– Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern: – die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
Eingeschlossene Klassen: L, AM