Führerschein mit 17

In Hessen wird – wie schon in anderen Bundesländern auch – zum 1.10.06 der „Führerschein mit 17“ eingeführt. Die positiven Erfahrungen, die in anderen Ländern gesammelt wurden, sind nun in ein Bundesgesetz eingeflossen, durch das der Erwerb dieses „Führerscheins“ geregelt wird.

Vorteile

  • Die Probezeit beginnt ein Jahr früher
  • Unfallrate dieser Altersgruppe wird sinken (Beleg: in Niedersachsen und Schweden um 40 %!)
  • 60 % weniger Bußgelder in dieser Altersgruppe
  • Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnis der Klassen M, S und L — und zwar ohne die Auflagen.

Voraussetzungen

Begleiter

  • seit 5 Jahren Führerschein Klasse 3 oder B
  • höchstens 1 Punkt in VZR Flensburg
  • weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut, keine Drogen
  • es dürfen mehrere Begleiter eingetragen werden, die die Voraussetzungen erfüllen

Fahrer

  • bei Beginn der Ausbildung 16 1/2 Jahre
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Prüfungsbescheinigung ab 17
  • ab dem 18. Lebensjahr „richtiger Führerschein“

Ablauf

  • ab 16 1/2 Ausbildung in der Fahrschule
  • Fahrprüfung
  • Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren“ mit 17
  • Begleitet fahren
  • ab 18 Jahren unbeschränkte Fahrerlaubnis

Weitere Infos

  • Altersgruppe der 18 bis 25-Jährigen stellen nur knapp 10 % der Gesamtbevölkerung, sind aber für gut 30 % der Unfälle mit Personenschäden verantwortlich
  • In Hamburg läuft das Projekt seit Juni, dort schon über 20 % Beteiligungsquote

Pressemitteilung der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesverkehrsminister vom 19.8.2005 zum Thema „Führerschein mit Siebzehn“

Gleicke: Mehr Vertrauen und Verantwortung in die Hände junger Fahranfänger

19. August 2005, Nr.: 300/2005

„Der Weg für Modellversuche zum Begleiteten Fahren ab 17 ist frei. Ab sofort können die Länder entsprechende Modellversuche einführen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesverkehrsminister Iris Gleicke. Heute sind die ent-sprechenden Regelungen im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Für die jungen Fahrer und Fahrerinnen bedeutet dies, dass sie nach einer „normalen“ Ausbildung und „normalen“ Fahrerlaubnisprüfung die Pkw-Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erhalten können. Jedoch wird die Fahrerlaubnis unter der Auflage erteilt, dass der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens eines Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person begleitet sein muss. An die Begleitperson werden dabei bestimmte Anforderungen hinsichtlich ihrer Verkehrserfahrung und -zuverlässigkeit gestellt. Auch darf sie während der Fahrt nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen – ein wesentlicher Unterschied zum bislang von Niedersachsen praktizierten Modell, wie Gleicke betont.

„Das Konzept des „Begleiteten Fahrens ab 17″ ist eine neue und wichtige Komponente unserer Verkehrssicherheitsarbeit. Fahranfänger werden erstmals schon zum Start in die selbständige Fahrkarriere mit umfassenden fahrpraktischen Erfahrungen und Einübungsmöglichkeiten ausgestattet“, sagte Gleicke. Sie hofft, dass die Länder jetzt schnell von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. „Denn die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die Regelungen einen spürbaren Beitrag zur Absenkung des immer noch überdurchschnittlich hohen Unfallrisikos von Fahranfängern leisten können“, so
Gleicke.

Quelle: Pressemitteilung der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesverkehrsminister vom 19.8.2005 zum Thema „Führerschein mit Siebzehn“